Für Ihre Rente zählt jeder Euro, den Sie in die gesetzliche, die private oder die betriebliche Rentenversicherung einzahlen. Damit Sie auch im Alter Ihren gewohnten Lebensstandard halten können, sollten Sie die Zeit nach dem Berufsleben schon früh im Blick haben und entsprechend vorsorgen.
Rente
Wissenswertes zur Sicherung Ihrer Zukunft

Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist die wichtigste Säule der Altersvorsorge. Mit Eintritt ins Rentenalter erhalten Versicherte eine Rente, die das Arbeitsentgelt nach der Erwerbsphase teilweise ersetzt und damit zu einem finanziell gesicherten Lebensabend beiträgt. Während der Erwerbsphase bietet die gesetzliche Rentenversicherung soziale Sicherheit in Form von Rehabilitationsleistungen, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Hinterbliebenenrenten oder Waisenrenten beim Tod eines Elternteils.
Gesetzlich Versicherte
Folgende Personen gehören unter anderem zu den Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung1):
- Arbeitnehmer/-innen, die gegen Entgelt beschäftigt sind (Ausnahmen möglich),
- geringfügig Beschäftigte (Minijobber, seit 1. Januar 2013),
- Selbstständige, die im Wesentlichen und auf Dauer für einen Auftraggeber tätig sind und im Zusammenhang mit der Tätigkeit keinen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen,
- Auszubildende,
- behinderte Menschen, die in anerkannten Werkstätten tätig sind,
- Personen, die freiwillige Dienstleistungen erbringen (zum Beispiel Bundesfreiwilligendienst),
- Erziehungs- und Pflegepersonen,
- Bezieher von Entgeltersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Krankengeld) und
- beschäftigte Studierende.
Höhe der Beiträge zur Rentenversicherung
Der Beitrag zur allgemeinen Rentenversicherung beträgt 18,9 Prozent des Bruttoverdienstes und wird je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Die Beitragsbemessungsgrenzen liegen bei 5.800 Euro (West) und 4.900 Euro (Ost) monatlich. Nur bis zu dieser Grenze sind Sie beitragspflichtig und können Rentenansprüche erwerben. Ausnahmen von dieser Regelung gibt es beispielsweise bei Minijobs, also bei geringfügiger Beschäftigung bis 450 Euro, und bei Midijobs, also bei versicherungspflichtiger Beschäftigung, bei der der Verdienst mehr als 450 Euro, höchstens aber 850 Euro im Monat beträgt.
- Es gelten ggf. bestimmte Bestimmungen und Voraussetzungen.
Was zählt für die Rente?
In der Regel gilt: Je höher Ihre Beiträge sind, desto höher wird auch Ihre Rente sein. Bei der Berechnung der Rente zählen jedoch nicht nur die Beiträge, sondern auch die unterschiedlichen rentenrechtlichen Zeiten. Sie bestimmen auch, ob Sie überhaupt Anspruch auf eine Rente haben. Um Leistungen zu erhalten, müssen Sie auf jeden Fall die Mindestversicherungszeiten erfüllen. Diese können je nach Rentenart – Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente usw. – unterschiedlich sein.
Beitragszeiten
Die wichtigsten Zeiten für Ihre Rente sind die so genannten Beitragszeiten. Das sind Zeiten, in denen Sie als Arbeitnehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger Beiträge gezahlt haben. Abweichende Regelungen gelten für Minijobber. Folgende Zeiten gelten ebenfalls als Beitragszeiten:
- Berufsausbildung,
- Wehr- und Zivildienst,
- Kindererziehungszeiten,
- Pflegezeit eines Angehörigen,
- Zeiten, in denen Sie Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld bezogen haben und
- freiwillige Beiträge und Zeiten.
Weitere Zeiten
Folgende Zeiten zählen zu den wichtigsten beitragsfreien Anrechnungszeiten:
- Schulbesuch und Studium,
- Arbeitslosigkeit,
- Schwangerschaft und Mutterschutzfristen und
- Rehabilitation, Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.
Darüber hinaus gibt es weitere Zeiten wie Berücksichtigungszeiten, Ersatzzeiten oder Zurechnungszeiten. Welche Zeiten bei Ihnen berücksichtigt werden, erfahren Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger.
Rentenkonto
Alle versicherungsrechtlich relevanten Zeiten und persönlichen Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer sind in Ihrem Rentenkonto gespeichert und dienen als Berechnungsgrundlage für Ihre spätere Rente. Deshalb ist es wichtig, dass alle gespeicherten Informationen vollständig und richtig sind. Überprüfen Sie deshalb regelmäßig die Renteninformation, die Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger zuschickt bzw. die Sie auch online abfragen können.
Wann kann ich in Rente gehen?
Bis zum Jahr 2029 wird das gesetzliche Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgt die Anhebung seit 2012 zunächst in Ein-Monats-, von 2024 an in Zwei-Monats-Schritten. Für die Jahrgänge ab 1964 gilt dann schließlich die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Für andere Altersrenten gibt es ggf. abweichende Regelungen.
Antragstellung – was muss ich beachten?
Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen beantragt werden. Erst mit Antragstellung leiten Sie das Rentenverfahren bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger ein. Den Antrag auf Rente können Sie auch persönlich stellen, zum Beispiel in einer Auskunfts- oder Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Dann wird Ihr Antrag in der Regel direkt elektronisch aufgenommen und weitergeleitet.
Wichtige Unterlagen einreichen
Bringen Sie zur Antragstellung alle notwendigen Unterlagen im Original mit. Hierzu gehören unter anderem Ihre Geburtsurkunde, Anschrift und Versichertennummer Ihrer Krankenkasse, Bankverbindung und die Steuer-Identifikationsnummer. Je nach Rentenart müssen Sie weitere Unterlagen einreichen. Hilfe beim Ausfüllen der Antragsformulare erhalten Sie beim Rentenversicherungsträger und in der Regel auch bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder bei Versicherungsämtern.
Antrag rechtzeitig stellen
Stellen Sie den Antrag auf Altersrente mindestens drei Monate vor Erreichen Ihres Renteneintrittsalters, um einen nahtlosen Übergang zwischen Beschäftigung und Rente zu erreichen. Nähere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger.
Drei Säulen für Ihre Altersvorsorge
Das deutsche Rentensystem beruht auf drei Säulen: die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche und die private Altersvorsorge. Die gesetzliche Rentenversicherung ist die wichtigste Einnahmequelle im Alter. Um jedoch im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard zu halten, ist eine zusätzliche Absicherung sinnvoll und notwendig. Die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge sind vielfältig und hängen immer von der persönlichen Lebenssituation und den individuellen Lebenszielen ab.
Betriebliche und private Altersvorsorge
Jeder Beschäftigte hat grundsätzlich das Recht, einen Teil seines Gehaltes zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge umzuwandeln, um später eine Betriebsrente zu erhalten. Dem Arbeitgeber ist es freigestellt, ob er sich an dieser Form der Altersvorsorge seiner Beschäftigten, der so genannten Entgeltumwandlung, finanziell beteiligt.
Staatliche Förderung
Der Staat unterstützt die betriebliche und private Altersvorsorge. Möchten Sie die staatliche Förderung in Anspruch nehmen, dann müssen Sie sich für ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt entscheiden, dass den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht. Ferner müssen Sie selbst bestimmte Bedingungen wie beispielsweise die Einhaltung von Einkommensgrenzen erfüllen, um die staatliche Förderung zu erhalten.
Anlage-Optionen
Für eine private Altersvorsorge gibt es verschiedene förderfähige Anlageformen wie:
- private Rentenversicherung,
- Banksparplan,
- Fondssparplan oder
- Wohn-Riester-Vertrag.
Bei Fragen zu Anlageformen für Ihre private Altersvorsorge nehmen Sie gerne Kontakt mit einem Berater Ihrer Raiffeisenbank Erding eG auf.
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Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung zum Beispiel durch Ihren Rentenversicherungsträger nicht ersetzen.
Zuletzt aktualisiert am 2. September 2013