Finanzielle Engpässe überbrücken: mit Fördermitteln, Liquiditätshilfen und weiteren Unterstützungsleistungen
Corona-Soforthilfen
Wichtige Informationen und aktuelle Hinweise für Unternehmen
Wir stehen Ihnen zur Seite – auch in Zeiten der Corona-Pandemie. Die aktuelle Situation bringt besondere Belastungen für Unternehmer und Gewerbetreibende mit sich. Diesen Herausforderungen müssen Sie sich jedoch nicht alleine stellen. Die Raiffeisenbank Erding eG möchte Sie dabei bestmöglich unterstützen. Gemeinsam finden wir Lösungen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken und die aktuelle Krise zu meistern.
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen zum Maßnahmenpaket der Bundesregierung, unseren Unterstützungsleistungen für Ihren Liquiditätsbedarf sowie weitere wichtige Hinweise zusammengestellt.
Diese Seite wird regelmäßig für Sie aktualisiert.
Bund setzt Hilfsprogramm für Unternehmen fort
Viele Unternehmen mussten im Zuge der Corona-Krise den Geschäftsbetrieb einstellen oder stark einschränken. Mit der Corona-Überbrückungshilfe unterstützt die Bundesregierung Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige. So sollen während der Pandemie verzeichnete Umsatzrückgänge abgemildert und wirtschaftliche Existenzen gesichert werden.
Fortsetzung der Überbrückungshilfe bis Juni 2021
Die Überbrückungshilfe war für die drei Monate Juni, Juli und August 2020 geplant. Da viele Unternehmen aufgrund der Pandemie weiterhin unter großen Umsatzeinbußen leiden, hat der Bund eine zweite Phase beschlossen, die die Fördermonate September bis Dezember 2020 umfasst. Nun hat sich die Bundesregierung auf eine dritte Phase geeinigt. Diese beinhaltet die Fördermonate Januar bis Juni 2021. Zur Erweiterung der Überbrückungshilfe gehört auch die "Neustarthilfe für Soloselbstständige“. Mit dieser sollen Soloselbstständige, insbesondere Künstler und Kulturschaffende finanziell unterstützt werden. Zudem wird Unternehmen, die aufgrund der Corona-Maßnahmen im November 2020 schließen mussten, eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewährt.
Informieren Sie sich über die Phasen des Hilfsprogramms
Beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie für die Überbrückungshilfe erfüllen müssen und wie Sie einen Antrag auf Förderung stellen können. Bitte beachten Sie die vom Bund vorgegebenen Fristen für die Phasen der Überbrückungshilfe. Einen Überblick zu den Konditionen der verschiedenen Phasen erhalten Sie auch auf der Website des Bundesfinanzministeriums.
Weitere Informationen finden Sie unter den untenstehenden Links.
Bei allen betroffenen Kunden kann die Tilgung derer Bankdarlehen in unserem Haus unkompliziert ausgesetzt werden.
Kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater.
Stundung von Steuerzahlungen
Das Bundesfinanzministerium und die Landesfinanzministerien haben steuerliche Maßnahmen beschlossen, um Unternehmen in der aktuellen Notlage finanziell zu entlasten und ihre Liquidität zu verbessern. Zu den steuerlichen Hilfsmaßnahmen zählen eine mögliche Stundung von Steuerzahlungen, die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie das Aussetzen von Vollstreckungsmaßnahmen.
Stundung von Steuerzahlungen
Die Corona-Pandemie hat für viele Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler enorme wirtschaftliche Folgen. Aus diesem Grund hat der Bund besondere steuerliche Maßnahmen beschlossen, die zur Liquiditätssicherung der Betroffenen beitragen sollen. Wenn Unternehmen Steuerzahlungen, die in diesem Jahr fällig sind, nicht leisten können, besteht die Möglichkeit, diese Steuern erst später zu zahlen. So können die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden.
Weitere steuerliche Hilfsmaßnahmen
Auch die Höhe der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer kann aufgrund der Corona-Pandemie angepasst werden. Wenn die Einkünfte von Unternehmen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer ausfallen als geplant, kann die Herabsetzung der Steuervorauszahlungen beantragt werden. Des Weiteren soll auf die Vollstreckung von überfälligen Steuerschulden – Einkommen-, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer – bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet werden. Unternehmen können zudem Säumniszuschläge, die in dieser Zeit gesetzlich anfallen, erlassen werden. Vorausgesetzt, der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung ist unmittelbar von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen.
So stellen Unternehmen einen Antrag
Um eine Stundung von Steuerzahlungen und die Anpassung von Vorauszahlungen in Anspruch zu nehmen, müssen Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler einen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen. Dies muss bis zum 31. Dezember 2020 erfolgen. Bei Antrag auf Stundung von Steuern beziehungsweise Anträgen auf Anpassung der Steuervorauszahlungen müssen Unternehmen lediglich belegen, dass sie unmittelbar von der Corona-Pandemie betroffen sind. Eine detaillierte Auflistung über die Höhe der entstandenen Schäden im Einzelnen ist nicht notwendig.
Informationen des Bundesfinanzministeriums
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch die zuständigen Behörden nicht ersetzen.
Wenn Sie als Unternehmen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie vorübergehend in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können Sie Ihre Sozialversicherungsbeiträge stunden lassen.
Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Ihre zuständige Krankenkasse. Über einen formlosen Antrag mit Bezug auf §76 SGB IV und die Notlage Ihres Unternehmens durch die Corona-Krise kann die Stundung beantragt werden. Die zuständige Krankenkasse entscheidet dabei nach pflichtgemäßem Ermessen, ob Ihnen eine Stundung zusteht.
Weitere Erleichterungen ab Juni
Die Krankenkassen können zudem bis zum 30. September von den im Regelverfahren erforderlichen Sicherheitsleistungen absehen. Dies ist unter anderem davon abhängig, ob Sie Ihre Beiträge vor Ausbruch der Corona-Pandemie vollständig und pünktlich bezahlt haben. Außerdem sollen weiterhin die Stundungszinsen entfallen – vorausgesetzt, der Antragsteller stimmt einer Ratenzahlung der bereits gestundeten Beiträge zu.
Bisher schrieb die Bundesregierung auch vor, dass vor Inanspruchnahme der Stundung grundsätzlich alle Hilfsmaßnahmen und -vorkehrungen ausgeschöpft sein müssen. Seit Juni ist die Erfüllung dieser Regel nicht mehr zwingend erforderlich.
Wichtig: Ob Ihnen eine Beitragsstundung zusteht, entscheidet die zuständige Krankenkasse nach pflichtgemäßem Ermessen. Für weitere Informationen zu den Erleichterungen oder zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Bitte beachten Sie, dass dieser Hinweis nur Anregungen sowie eine kurze Information liefert und damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch Ihre Krankenkasse, Ihren Versicherer oder die zuständige Behörde nicht ersetzen.
Mustervorlagen für den Antrag finden Sie bei Ihrer IHK vor Ort.
Wenn ein Unternehmen aufgrund des Corona-Virus schließen muss oder es Einschränkungen in den Arbeitszeiten gibt, kann bei der örtlichen Agentur für Arbeit Kurzarbeiter-Geld beantragt werden.
Hierzu gibt es folgende Punkte zu beachten:
- Mindestens 10% des Personals muss vom Arbeitsausfall betroffen sein
- Auch für Leiharbeiter kann Kurzarbeiter-Geld beantragt werden
- Die Sozialversicherungsbeiträge werden in dieser Zeit von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt
- Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird ganz oder teilweise verzichtet
- Eine Verlängerung des Bezugs von Kurzarbeitergeld kann von 12 auf 24 Monate verlängert werden
Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld
Entschädigung für Arbeitgeber im Falle von behördlich verordneten Quarantänemaßnahmen oder Schließungen
Sollten Sie z. B. aufgrund der Erkrankungen in Ihrem Betrieb durch die Gesundheitsbehörde aufgefordert werden, Ihren Betrieb (vorübergehend) zu schließen, können Sie auf Antrag die in dieser Zeit gezahlten Löhne für Ihre Mitarbeiter zurückerstattet bekommen.
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Die staatliche Kfw-Bankengruppe stellt ein Sonderprogramm bereit, um die Versorgung von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern mit Liquidität zu erleichtern. Fördermittel können durch die jeweilige Hausbank beantragt und anschließend durch die KfW genehmigt werden.
Landesanstalt Förderbank Bayern
Die LfA hilft Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise mit Krediten und Risikoübernahmen. Voraussetzung für die Unterstützung der Unternehmen ist ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell und die Bereitschaft der Hausbanken, die LfA-Förderangebote in die Gesamtfinanzierung einzubinden.
Liquiditätshilfe durch Kredite und Risikoübernahmen der LfA Förderbank Bayern
Benötigte Unterlagen für Liquiditätshilfen bei der KfW und LfA
Mindeststandards
Wir werden von Ihnen für die Beantragung Unterlagen benötigen, diese können Sie bereits heute vorbereiten. Im Detail sind dies:
- Jahresabschluss 2017, 2018 und 2019
- Betriebswirtschaftliche Auswertung 12/2019 inkl. Summen- und Saldenliste, Alternative zum Jahresabschluss 2019
- Betriebswirtschaftliche Auswertung incl. Summen-Saldenliste aktuell 2020, soweit vorhanden
- aktuelle Steuererklärung und Steuerbescheid (Unternehmers/Geschäftsführers).
- Steuerberatervollmacht ergänzen und unterzeichnen, damit wir evtl. Rückfragen direkt und zeitsparend bearbeiten können.
- persönliche Vermögen- und Schuldenaufstellung (Selbstauskunft) des Unternehmers/Geschäftsführers
Zusammen mit unserem Partner OptioPay haben wir für die Mehrwertlösung VR-ExtraPlus eine Hilfsaktion für das lokale Händlergeschäft ins Leben gerufen, um Sie während der Corona-Krise tatkräftig und unbürokratisch zu unterstützen.
Über die digitale Gutscheinplattform VR-ExtraPlus Hilft können Sie als Händler angebunden und unterstützt werden, indem Sie Liquidität durch einen Gutscheinverkauf erhalten. Dort können Sie sich kostenlos und innerhalb von wenigen Minuten registrieren und Ihre individuellen Gutscheine zum Verkauf anbieten.
Um Ihre Kunden und Mitarbeiter in der aktuellen Situation zu schützen, stellen wir Ihnen gerne unsere Möglichkeiten der bargeldlosen Bezahlung vor. Mit unseren Terminals und Online-Bezahlmöglichkeiten unterstützen wir Sie, z. B. durch die kontaktlose Kartenzahlung mit individuellen Lösungen sowohl für kleine als auch höhere Kaufbeträge.
Die ausführlichen Konditionen und weitere Informationen finden Sie bei unserem Partner VR Payment oder auf Anfrage bei uns. Melden Sie sich unverbindlich bei Ihrem Berater über die Online-Terminvereinbarung.
Der Verkauf geht online weiter
Kunden erwarten beim Bezahlen im Internet einfache und sichere Bezahlverfahren. Vor allem in Online-Shops rechnen sich leistungsfähige Bezahlverfahren, die Ihren Kunden bereits vertraut sind. Statistiken belegen: Wird das präferierte Bezahlverfahren beim Check-out nicht angeboten, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Kunde den Kaufprozess abbricht.
Die ausführlichen Konditionen und weitere Informationen finden Sie auf Anfrage bei uns.
Jetzt per Telefon beraten lassen
Gemeinsam finden wir eine individuelle Lösung um finanzielle Engpässe in diesen Zeiten zu überbrücken.
Häufige Fragen
Unternehmen, Konzerne, Selbstständige und Freiberufler können die Unterstützungsleistungen und Förderprogramme in Anspruch nehmen. Dabei unterscheiden sich die Programme jeweils für junge und etablierte Unternehmen.
Wichtig ist, dass Ihr Unternehmen vor dem 1. Januar 2020 keine Liquiditätsschwierigkeiten hatte und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufwies. Wichtig ist auch Ihre Kapitaldienstfähigkeit. Das heißt: Sie müssen weiterhin in der Lage sein, Ihre Kredite zurückzuzahlen.
Ihre persönlichen Firmenkundenberater sowie unsere Kollegen aus dem Kunden-Service-Center stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. Sie besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise bei Beantragung der Fördermaßnahmen.